Microsoft Teams Premium – das nächste Upgrade von Microsoft Teams.

Microsoft Teams Premium – das nächste Upgrade von Microsoft Teams.

Die Einführung von Microsoft Teams Premium startet im Dezember 2022. Die KI-basierten Funktionen werden in der ersten Hälfte des Jahres 2023 eingeführt. MS Teams wird persönlicher, intelligenter aber dadurch leider auch datenschutzrechtlich komplexer.

Neben einer Anpassung der Nutzeroberfläche auf Ihre Unternehmens CI („costumized meeting branding“), erleichtere Zugänge Ihrer Gäste („Delight clients“) auf das System und einer erleichterten Terminerstellung mit den „meeting guides“ kündigt Microsoft auf der eigenen Webseite den KI-basierten Assistenten „intelligent recap“ an.

Laut Microsoft kann dieser nach jeder Besprechung eine intelligente Zusammenfassung der zuvor durchgeführten und aufgezeichneten Video-Calls erstellen. Dabei werden im Rahmen der Strukturierung des Calls automatisch Kapitel und sogenannte „Erkenntnissen“ erstellt. Unter Erkenntnisse versteht man hier Momente im Call bei denen zum Beispiel der Name des Nutzers erwähnt wurde, wann ein Bildschirm geteilt wurde oder wann eine Besprechung vorzeitig verlassen wurde.

Man kann also davon ausgehen, dass alle Gesprächsdaten auf Basis spezieller Zielvariablen in einem KI-Modell ausgewertet werden müssen, um solche Empfehlungen abzugeben. Diese Empfehlungen müssen – da Sie sich auf den Nutzer beziehen – einen Personenbezug aufweisen.

Zudem wird die KI – so Microsoft – die Gesprächszusammenfassungen auf den Nutzer zuschneiden. Der Schnitt orientiert sich daran, wie eng der Nutzer tatsächlich mit dem Sprecher arbeitet. Diese Information wiederum ist nur durch Auswertung der einzelnen Workstreams der Nutzer und deren Beziehung zueinander möglich. Hier kommt wieder vermutlich Graph ins Spiel.

Schließlich werden weitere umfangreiche Analysen der neuen Prozesse angeboten.

Zusammenfassend gehen wir davon aus, dass das neue Microsoft Teams Premium Modell auf massig Nutzerdaten zugreifen muss, welche ihren Ursprung in der Nutzeraktivität (Planung, Kommunikation, Terminerstellung, Chats, Teams) haben wird. Ein Zugriff auf eine Vielzahl von Events ist hier für die Nutzung der intelligenten Assistenz-Funktion unablässig. Dies im Rahmen der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses zu rechtfertigen scheint für den Verantwortlichen fraglich. Die Betroffenen darüber zu informieren, welche Daten bei den neuen Funktionen tatsächlich in welcher Art und Weise verarbeitet werden, wird eine Herausforderung darstellen. Wir haben jedenfalls die neue Applikation in der Prüfung eingeplant und halten euch bei Neuerungen auf dem Laufenden.

 

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